Streiken: Alles kann, nichts muss

Ein verpixeltes Bild von zwei Frauen, die sich freuen und die Hände nach oben reißen

Guten Morgen!

Streiken ist unser gutes Recht. Sagen nicht wir, sondern der Internationale Gerichtshof. Wo das Streikrecht gerade erst zu Erfolgen führte und was die Woche sonst noch gutes passiert ist, liest du heute wieder in der Guten Woche.

Ein verpixeltes Bild von zwei Frauen mit Schutzhelmen
  • Dem Elektronikriesen Samsung hat ein Streik von fast 50.000 Beschäftigten gedroht, der empfindliche Auswirkungen auf globale Lieferketten und die Wirtschaft Südkoreas gehabt hätte. Samsung macht seit Jahren wegen steigender Preise für KI-Chips enorme Gewinne. Die Belegschaft, die diese Gewinne erarbeitet hat, wollte auch ihren Teil davon haben. Doch das Management hat sich geweigert, die von den Mitarbeiter:innen geforderte Beteiligung für alle Sparten auszuzahlen.

    Kurz vor dem Streik haben sich Gewerkschaft und Unternehmen diese Woche doch noch - vorerst - geeinigt. Durch die Einigung sollen die Beschäftigten der Chip-Sparte fast 300.000 Euro pro Person erhalten. Auch die Mitarbeiter:innen in anderen Bereichen bekommen eine Bonuszahlung. Die Deckelung auf Bonuszahlungen wird in Zukunft abgeschafft, zudem werden Gehälter um durchschnittlich 6,2 Prozent erhöht. Der Streik ist damit aber noch nicht ganz vom Tisch. Mitglieder der Gewerkschaft müssen der Einigung erst noch zwischen 22. und 27. Mai zustimmen.

  • Apropos Streik: Alle Arbeitnehmer:innen haben das Recht, die Arbeit niederzulegen, um für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen. So selbstverständlich ist das aber gar nicht. Die Internationale Arbeitgeberorganisation war etwa der Auffassung, dass Streikrecht nicht allgemein gültig ist, sondern in nationalen Gesetzen festgeschrieben sein muss. Das sieht die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) anders. Sie hat deswegen den Internationalen Gerichtshof um Klärung gebeten. Die UN-Richter haben in einem Gutachten diese Woche festgehalten, dass das Streikrecht zur Vereinigungsfreiheit gehört, auch wenn es nicht ausdrücklich in der Konvention der ILO genannt wird. Das Streikrecht kann zwar in einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt werden - es besteht aber im Kern jedenfalls.

Verpixeltes Foto von drei Windrädern
  • Die UNO hat mit 141 zu 8 Stimmen eine Resolution angenommen, die Staaten beim Klimaschutz stärker in die Verpflichtung nimmt. Die Versammlung hat sich dabei auf ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) gestützt. Der kam im Juli 2025 zu der Erkenntnis, dass Länder auch rechtlich dazu verpflichtet sind, ihren Verbrauch von fossiler Energie zu verringern und die Erderhitzung zu bekämpfen. Die Resolution ist wie das Gutachten des IGH zwar nicht rechtlich bindend. Beide können aber in Klimaklagen weltweit als Argumentationsgrundlagen bei der Urteilssprechung herangezogen werden.

    Die Resolution wurde vom Inselstaat Vanuatu eingebracht. Der leidet bereits jetzt stark an den Auswirkungen der Klimakrise - er ist nämlich langsam am Verschwinden. Die USA hatten vor der Versammlung noch vergeblich versucht, Vanuatu vom Einbringen der Resolution abzuhalten.

  • Der Ausbau von Batterie-Speicherkraftwerken ist in den vergangenen Jahren enorm angestiegen. 2025 wurde weltweit zehnmal so viel Speicherkapazität errichtet wie 2021. Der Anstieg ist enorm wichtig für unsere Energiesicherheit. Denn nachhaltige Energieformen sind von äußeren Umständen abhängig. Damit wir jederzeit auf die von Windrädern oder Photovoltaikanlagen erzeugte Energie zugreifen können, braucht es genügend Speicher, die auch in der Nacht und an windstillen Tagen Energie liefern. Der Anstieg ist auch den stark sinkenden Batteriepreisen zu verdanken. Vorreiter ist wie so oft China, das mehr als die Hälfte der Kapazitäten gebaut hat. Mit einigem Abstand folgen die USA auf dem zweiten Platz.

Verpixeltes Foto von einer Person in einem Labor, die in ein Mikroskop blickt
  • Das polyzystische Ovarialsyndrom (PCOS) ist eine der häufigsten Hormonerkrankungen bei Frauen. Zu den Symptomen zählen unter anderem: unregelmäßige Menstruation, Insulinresistenz, Gewichtszunahme und eingeschränkte Fruchtbarkeit. Lange wurde vermutet, der Grund für die Krankheit wären Zysten an den Eierstöcken. Auch der Name (Ovarial steht für "den Eierstock betreffend") legte den Fokus darauf. Dabei haben viele Betroffene gar keine Zysten. Inzwischen weiß man: Die Erkrankung betrifft das gesamte Hormonsystem, nicht nur die Eierstöcke. Es ist eine komplexe Hormonerkrankung und ein neuer Name soll dem gerecht werden: Nach über 10 Jahren wurde die Krankheit in polyendokrines metabolisches Ovarialsyndrom (PMOS) umbenannt.

    Die Umbenennung soll Fehldiagnosen verringern und die Behandlungsmöglichkeiten verbessern. Auch der Druck von Betroffenen war ausschlaggebend für die Umbenennung. Ihre Erfahrungen und Perspektiven haben im Prozess eine wichtige Rolle gespielt.

verpixeltes Bild einer Gruppe Menschen, die alle in die Kamera blicken

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