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Brennen tut's (nicht mehr so) gut


Guten Morgen!
Für die Sache brennen ist toll, abbrennende Wälder eher nicht so. Wo es dazu Erfolge gab und welche Fortschritte es im Kampf gegen sexualisierte Gewalt gab, erfährst du heute in der Guten Woche.

Die European Broadcasting Union hat gemeinsam mit European Athletics eine Anleitung für nichtsexualisierende Kameraeinstellungen im Frauensport veröffentlicht. Unter dem Titel „Raising the Bar“ gibt es konkrete Empfehlungen dafür, wie Athletinnen bei Sportübertragungen gefilmt werden sollen. Aufdringliche Nahaufnahmen von Brust und Gesäß, tiefe Rückansichten aus niedrigen Winkeln und zwecklose Zeitlupenwiederholungen waren bisher durchaus üblich. Vor allem Aufnahmen in Zeitlupe ohne technischen Mehrwert sind problematisch, weil sie aus dem Kontext gerissen und auf Social Media für Online-Belästigungen missbraucht werden. Das Dokument entstand in enger Zusammenarbeit mit aktiven Sportlerinnen. Diese berichteten, dass sie Hasskommentare und unangemessene Zusammenschnitte von Zeitlupen-Aufnahmen erhalten. Genau das soll sich ändern.
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) will den Besitz von Vergewaltigungsvideos unter Strafe stellen. „Ich wäre dafür“, sagte sie am Montag zu Ö1. Eine im Herbst startende Arbeitsgruppe soll die Möglichkeiten prüfen.
In ihrem Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen hat sich die Regierung verpflichtet, bis Mitte dieses Jahres das Sexualstrafrecht zu evaluieren, „mit dem Ziel, Lücken zu schließen und einen strengeren Vollzug sicherzustellen“. In Bezug auf den Besitz von Vergewaltigungsvideos sehen Expertinnen schon länger eine Gesetzeslücke. Das Justizministerium hat noch im Winter auf eine Anfrage von MOMENT.at geantwortet: Für die Strafverfolgung kämen bereits mehrere Straftatbestände in Frage. Nun hat offenbar auch das Justizministerium die Lücke erkannt.Eine Betroffene von Partnergewalt erhält eine Entschädigung und eine Entschuldigung von der Republik Österreich. Bereits 2024 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in ihrem Fall entschieden, dass der Staat haftet, wenn die Polizei Betroffene nicht rechtzeitig vor gewalttätigen Partnern schützt. Nun ist das Verfahren abgeschlossen. Über die Höhe der Entschädigung möchte die Betroffene laut ORF nichts sagen.
Rückblick: Als sie 16 war, versuchte ihr ehemaliger Partner, sie umzubringen. Sie überlebte schwerverletzt. Er wurde verhaftet und verurteilt. Anschließend verklagte die Betroffene den Staat auf Entschädigung. Denn sie hatte bereits vor der Tat ihren ehemaligen Partner bei der Polizei angezeigt. Die verhängte jedoch kein Betretungs- und Annäherungsverbot. Der Oberste Gerichtshof gab ihr Recht.
Anmerkung: Wir haben diesen Text bewusst nicht gegendert, da Frauen deutlich häufiger von Partnergewalt betroffen sind als Männer und da die Täter häufig ihnen nahestehende Männer sind.

Google muss 890 Millionen Euro Strafe an die EU zahlen, wie die Wettbewerbsbehörde entschieden hat. Der Konzern habe eigene Produkte und Apps bei Suchanfragen im Browser und Play-Store bevorzugt.
Grundlage dafür ist der sogenannte “Digital Markets Act” (DMA), mit dem digitale Märkte besser kontrolliert werden sollen und die Marktmacht der Internet-Giganten eingeschränkt werden soll. Die Höhe der Strafe ist dabei noch niedrig angesetzt - laut DMA wären Strafen von zehn Prozent des globalen Jahresumsatzes möglich, bei wiederholten Verstößen sogar 20 Prozent. Google hat jedoch bereits bei einigen Kritikpunkten eingelenkt und Services verbessert. Wie so oft könnte die EU Trump damit erzürnen und neue Zölle herausfordern - aber wann ist das nicht der Fall?

Die Fläche des Amazonas, die von Waldbränden betroffen ist, ist 2025 stark zurückgegangen. 3,1 Millionen Hektar - das sind rund 4,4 Millionen Fußballfelder - sind vergangenes Jahr abgebrannt. Im Jahr davor waren es noch fast 16 Millionen Hektar, das war jedoch absoluter Negativrekord. Doch auch im Vergleich zu den Jahren davor ist der Wert von 2025 extrem niedrig. Im Vergleich zum historischen Durchschnitt ist die Fläche um ein Drittel niedriger. Ein Grund dafür ist das Wetterphänomen La Niña, das für kühleres und feuchteres Wetter gesorgt hat. Der Rückgang ist aber auch auf Präventionsmaßnahmen zurückzuführen.

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